Verpackungs-ABC

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Beanspruchung
Ergebnisse der Einwirkungen von Belastungen an Verpackung oder/und Packgut.

Beanspruchungsgerechte Verpackung
Beanspruchungsgerecht ist eine Verpackung, die unter Berücksichtigung von Versandweg, -dauer, Transportmittel, Bestimmungsland, -ort, Umladungen sowie ordnungsgemäßer Vor-, Zwischen- und Nachlagerung einen unversehrten Versand des Packgutes sicherstellt, d.h. beanspruchungsgerecht ist für die zu erwartenden Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen.

Belastung
Zusammenfassung der mechanischen, klimatischen und biotischen Belastungen von außen auf die Verpackung oder/und das Packgut.

Beschleunigung
Die Basis ist die Erdbeschleunigung [g]. Sie ist eine konstante Größe und beträgt g - 9,81 [m/s2]. Beschleunigungen bei logistischen Prozessen werden im x-fachen der Erdbeschleunigung angegeben.

Containerverpackung
Die Containerverpackung ist ein Sammelbegriff für Ausführungen von Verpackungen, die das Stauen eines Packstückes im Container ermöglichen.

Einwegverpackung
Verpackung, die zum einmaligen Versand bestimmt ist.

Exportverpackung
Siehe beanspruchungsgerechte Verpackung.

Gefahrgutverpackung
Verpackung für gefährliche Güter gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften. Die Konstruktionen und Bauarten von Gefahrgutverpackungen sind nicht Bestandteil dieser Richtlinien.

IPPC / ISPM15
ISPM 15 steht für Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Im Jahre 2002 hat sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organization der UN) auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschriften verständigt. Umsetzung: Der ISPM 15 / IPPC-Standard wird erst gültig mit der rechtsverbindlichen Umsetzung in den einzelnen Ländern (s.o.). In Deutschland ist dies über die Pflanzenbeschauverordnung geschehen. Anwendung: Der Standard gilt nur für Vollholz (Nadel- oder Laubholz) mit mind. 6 mm Dicke, das für Verpackungen oder als Stauholz verwendet wird. Er gilt nicht für Holzwerkstoffe. Anforderungen: Der ISPM 15 / IPPC-Standard fordert eine Behandlung mit einer anerkannten Maßnahme(Hitzebehandlung HT-> es müssen 56 °C über einen Zeitraum von 30 Minuten im Kern des Holzes erreicht werden oder Begasung mit Methylbromid MB -> dies ist die einzigste zulässige Begasungsmaßnahme, die jedoch in Deutschland seit 2006 verboten ist, in anderen Ländern aber weiterhin zulässig ist) + Kennzeichnung, als Bestätigung einer vorschriftsmäßigen durchgeführten Behandlung (Die Kennzeichnung muss lesbar, dauerhaft und sichtbar vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht sein. Das Kennzeichen darf nur von Betriebe, die beim zulässigen Pflanzenschutzdienst registriert sind, verwendet werden. Der Pflanzenschutzdienst vergibt die Registriernummer auf Antrag und nach Überprüfung des Betriebes. Die registrierten Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr auf Einhaltung der Anforderung gemäß ISPM 15/IPPC-Standard überprüft).

Konservierung
Korrosionsschutzmaßnahmen gegen die Einwirkungen von Regen- oder Seewasser, hohen Luftfeuchten, von Temperaturschwankungen sowie Korrosionsschutzmaßnahmen für Packgüter im Rahmen der Verpackung gegen äußeren chemischen und physikalischen Einfluss.

Konservierungsdauer
Zeitraum, für den entsprechend den Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konserviert werden soll.

Kraft
Kraft ist das Produkt aus Masse x Beschleunigung = m * g [kgm/s2 = N] und wird in Newton angegeben.

Luftfrachtverpackung
Sammelbegriff für im Luftverkehr geeignete Ausführungen von beanspruchungsgerechten Verpackungen.

Masse
Die Basiseinheit der Masse ist das Kilogramm [kg]. Masse ist nicht gleich Gewicht oder Gewichtskraft. Auf dem Mond ändert sich die Masse eines Gegenstandes nicht, sein Gewicht oder die Gewichtskraft sinkt aber auf 1/6 des Wertes auf der Erde. Der Grund hierfür ist eine andere Beschleunigung: die Mondbeschleunigung.

Mehrwegverpackung
Verpackung, zum mehrfachen Gebrauch bestimmt, unter Umständen zerlegbar oder zusammenlegbar für die Rückführung zum erneuten Gebrauch.

Mitgenommene Verpackung
Mitgenommene Verpackungen sind konstruktiv so gestaltet, dass sie vom Packgut bei Ladevorgängen „mitgenommen" werden. Das Hebemittel (Ladegeschirr) greift dabei am Packgut direkt an.

Packgut
Gut, das durch Verpackung transport-, Umschlag- und lagerfähig gemacht wird.

Packmittel
Erzeugnis aus Packstoff, das dazu bestimmt ist, das Packgut zu umschließen oder zusammenzuhalten, damit es Versand- und lagerfähig wird (DIN 55 405 T3).

Packstoff
Werkstoff, aus dem Packmittel und Packhilfsmittel hergestellt werden (DIN 55 405 T2).

Packstück
Versandfertige Packung.

Reibung
Reibung ist ein Verlust mechanischer Energie beim Ablaufen einer Relativbewegung sich berührender Stoffbereiche. Reibung ist das Produkt aus Gewichtskraft x Reibungszahl = FG x u [N].

Reibungszahl
Ist stets kleiner l und ohne Einheit. Die Reibungszahl beschreibt den Reibwiderstand zwischen zwei Reibpartnern.

Schwergut
Packgut, das wegen seiner Masse und/oder Konstruktion und Abmessung eine spezielle Verpackung verlangt.

Tragende Verpackung
Tragende Verpackungen sind konstruktiv so gestaltet, dass sie bei Ladevorgängen die Masse des Packgutes tragen. Das Hebemittel (Ladegeschirr) liegt dabei am Packstück an (Außenanhängung).

Verpackung
Oberbegriff für die Gesamtheit der Packmittel und Packhilfsmittel (DIN 55 405 T5).

Versanddauer
Zeitraum von der Übergabe des Packstückes an das Verkehrsunternehmen bis zur Ankunft beim Empfänger.

Versandpackung
Einzelnes Packstück oder zusammengefasste einzelne Packstücke zu einer Versandeinheit.

Versandweg
Weg, den ein Packstück vom Versender bis zum Empfanger zurücklegt.